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Ablauf und Kostenabrechnung
einer Psychotherapie
Eine Einzeltherapie beginnt mit
einer sog. Probatorischen Sitzung. Dies ist ein 50minütiges
Erstgespräch, das zum gegenseitigen Kennenlernen und zum
Festlegen der weiteren Vorgehensweise dient. An das
Erstgespräch schließen sich in der Regel bis zu drei weitere
vorbereitende (probatorische) Gesprächseinheiten an, in
denen die zugrundeliegende Indikation herausgearbeitet und
besser verstanden wird. Im Anschluss kann ein Antrag auf
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse gestellt
werden.
Die Therapie erfolgt in
wöchentlichen Einzelsitzungen in meiner Praxis in Langenau.
Bei einer Kurzzeit-Therapie sind 24 Sitzungen vorgesehen,
eine Langzeit-Therapie erstreckt sich auf 60 bis
80 Sitzungen. Die wöchentlichen Sitzungen werden terminlich
fest vereinbart und dauern jeweils 50 Minuten. Wie bei jeder
ärztlichen Behandlung unterliegen Ihre persönlichen Daten
sowie alle Inhalte der Gespräche der Schweigepflicht.
Als Psychologische Psychotherapeutin
mit Arztregistereintrag bin ich zur Abrechnung mit allen
gesetzlichen Kassen gemäß der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP) berechtigt. Für den Patienten ist
dabei i.d.R. kein Eigenanteil zu tragen. Private
Krankenkassen haben unterschiedliche und z.T. individuelle
Regeln für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen.
Für Privatpatienten ist es daher ratsam, sich zunächst bei
ihrer Krankenkasse über diese Bedingungen zu informieren.
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Dipl.-Psych. Ulrike Edrich
Psychologische
Psycho-therapeutin
- Verhaltenstherapie -
Karlstraße 45
89129 Langenau
Telefon: 07345 /
9295199
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